Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Identität von Viva con Agua ARTS gGmbH

Viva con Agua ARTS gGmbH
Rechtsform: gGmbH
Anschrift:
Viva con Agua ARTS gGmbH
c/o Villa Viva Hamburg
Schultzweg 4
20097 Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 140091
Geschäftsführung: Agnes Fritz
Steuernummer: 17/422/14970
Ust-ID.: DE 304637764
Website: www.artcreateswater.org
E–Mail: contact@artcreateswater.org
Telefon: +49 (40) 333 897 00

II. Allgemeiner Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern für den Versand von Waren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

(2) Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gelten die Viva con Agua ARTS gGmbH Lieferbedingungen.

IV. Angebote und Preise

(1) Die Online-Angebote bindet Viva con Agua ARTS gGmbH bis zum Abschluss eines Vertrages nicht. Sie stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) )Alle angegebenen Preise sind EURO(€) Preise. Sie verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten bis auf Widerruf. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie im Online-Shop angegeben sind. Zusätzliche Leistungen, insbesondere die Lieferung zum Kunden sind in dem Preis nicht enthalten. Zu den im Webshop angegebenen Warenpreisen berechnet Viva con Agua ARTS gGmbH Lieferkosten nach Maßgabe von § VIII der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Vertragsschluss

(1)Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltübliche Menge zu begrenzen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche kaufen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab.

IV. Lieferung und Zahlung

(1)Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, setzt Viva con Agua ARTS gGmbH den Käufer unverzüglich davon in Kenntnis. Viva con Agua ARTS gGmbH verpflichtet sich für diesen Fall, dem Käufer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zu erstatten.

(2)Die Lieferungen erfolgen per DHL oder nach Vereinbarung.

(3) Viva con Agua ARTS gGmbH behält sich die Erbringung seiner Vertragsleistung in Teillieferungen vor.

V. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Viva con Agua ARTS gGmbH.

VI. Lieferzeit

7 – 14 Tage

VII. Datenschutz

Zum Zwecke der Auftragsabwicklung speichert Viva con Agua ARTS gGmbH die dazu notwendigen mitgeteilten personenbezogenen Daten. Sie werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist, an dritte Unternehmen weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und bei berechtigtem Interesse erfolgt ggf. ein Bonitätsaustausch mit anderen Versandhandelsunternehmen, Auskünften und der SCHUFA. Die Nutzung und/oder die Weitergabe der Daten zu Werbezwecken kann jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Viva con Agua ARTS gGmbH unter der zu III. genannten Adresse widersprochen werden. Nach Erhalt des Widerspruchs wird Viva con Agua ARTS gGmbH die Zusendung von Werbemitteln und die Weitergabe für Werbezwecke unverzüglich einstellen.

VIII. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung, sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Webseite unseres Online-Shops. Soweit wir mit den Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort erhaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

IX. Urheberrechte

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Abbildungen und Fotos auf unserer Website urheberrechtlich geschützt sind. Bitte habe Verständnis, dass Missbrauch verfolgt werden kann.

X. Verkaufsbedingungen für Timed Online Auktionen

Viva con Agua ARTS gGmbH führt Timed Online-Auktionen für Kunstwerke durch. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Timed Online Auktionen. Stand 12’2020

Mit der Teilnahme an der Timed Online Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Allgemeines
a) Viva con Agua ARTS gGmbH führt als Versteigerer Timed Online Auktionen durch, ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie der „Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen“ und der entsprechenden „Widerrufsbelehrung“ sowie der „Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“.
b) Die als Timed Online-Auktion bezeichnete Verkaufsaktion stellt keine Versteigerung gem. § 34 b GewO, § 156 BGB dar. Sie stellt auch keine öffentlich zugängliche Versteigerung gem. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar.

2. Registrierung
Die Bieter müssen sich vor der Auktion als Bieter registrieren. Die Registrierung erfolgt mit der Rechnungsadresse. Die Viva con Agua ARTS gGmbH behält sich das Recht vor, eine Ausweiskopie des Bieters anzufordern. Der Bieter verpflichtet sich, nach Aufforderung eine Kopie seines Ausweises vorzuzeigen. Die Übersendung der Ausweiskopie ist per E-Mail möglich.

3. Beschaffenheit/Zustand/Mängel der Kaufobjekte
a) Die Objekte sind gebraucht, sie können daher entsprechend ihres Alters und ihrer Nutzung Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen, ggf. auch Restaurierungen, aufweisen, ohne dabei die Wahrnehmung, Wertschätzung und das Verständnis für das Objekt zu schmälern. Authentizität und Echtheit eines Objektes bleiben davon ebenfalls unberührt. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben rechtzeitig vor Auktionsbeginn zu berichtigen.
b) Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalog- und Maßangaben sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Auf Wunsch der Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports) enthalten keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben, sondern dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Die Abbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung von dem Kunstwerk zu geben; sie sind weder Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Beschaffenheit.
c) Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er ohne seine Erfüllungsgehilfen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen; dabei beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate vom Zeitpunkt des Zuschlags an. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld) zurück; ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
d) Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.

4. Geldwäsche
Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) ist der Versteigerer verpflichtet, den Erwerber bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen für diese auftretenden Vertreter und den „wirtschaftlich Berechtigten“ i.S.v. § 3 GwG zum Zwecke der Auftragsdurchführung zu identifizieren sowie die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der Erwerber ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes. Der Versteigerer ist berechtigt, sich hiervon eine Kopie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu fertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Erwerber versichert, dass die von ihm zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Auskünfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene „wirtschaftlich Berechtigter“ nach § 3 GwG ist.

5. Versteigerungsablauf/Angebot und Annahme
a) Die vom Versteigerer angebotenen Gegenstände stellen ein Verkaufsangebot dar. Dabei bestimmt der Versteigerer einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot des Höchstbietenden bei Fristablauf angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Gebots-Funktion an. Das Gebot hat so lange Gültigkeit und erlischt erst, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Mit Ende der Angebotsfrist, gleich durch Ablauf der Frist oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Versteigerer, kommt zwischen dem Versteigerer und dem Höchstbietenden ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Bieter war gesetzlich dazu berechtigt, seine Gebote zurückzunehmen. In diesem Fall (berechtigte Gebotsrücknahme), kommt der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Höchstbietenden zustande, dessen Gebot dem Bieter betragsgemäß unmittelbar vorausgegangen ist.
b) Nicht genauer bekannte Bieter werden gebeten, bis zum Beginn der Auktion eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung des Auftrages unterbleiben kann. Als Sicherheitsleistung ist eine auf den Namen des Bieters ausgestellte Bankgarantie vorzulegen oder eine gültige Kreditkarte anzugeben. Bitte beachten Sie deren Deckungssumme.
c) Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Dies entspricht dem Höchstbetrag, den er maximal bereit ist zu bezahlen. Weitere Bieter sind nicht in der Lage, dieses Höchstgebot einzusehen. Bieten weitere Interessenten auf den Artikel, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass der Bieter, der ein Maximalgebot angegeben hat, so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.
d) Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten „Sniper“-Programmen) ist verboten.
e) Das zum Zeitpunkt des Auktionsendes höchste Bieterangebot ist für den weiteren Abschluss des Kaufvertrages maßgebend. Der Vertrag kommt zwischen dem Bieter (dann Käufer) und dem Versteigerer zustande.

6. Sofort-Kauf-Funktion
a) Neben der Möglichkeit zum Bieten auf das zur Versteigerung eingestellte Objekt (s. Ziffer 5) kann ein Käufer von einer Sofort-Kauf-Funktion Gebrauch machen. Im Falle eines wirksamen Kaufes über diese Funktion gilt die Online-Auktion unmittelbar als beendet. Es gelten sodann die für die Online-Käufe festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, solange in diesen Bedingungen keine ausdrücklichen Abweichungen geregelt sind.
b) Der Sofort-Kaufen-Preis gilt nur so lange, bis ein Gebot für den Artikel abgegeben wird oder der Mindestpreis erreicht wurde.
c) Nicht alle Versteigerungen enthalten die Sofort-Kauf-Funktion. Die Viva con Agua ARTS gGmbH behält sich das Recht vor, diese Funktion nach eigenem Ermessen für jede Versteigerung von vornherein auszuschließen.

7. Erlös
a) Das Maximalgebot ist ein Bruttopreis.
b) Der durch die Auktion oder den Sofort-Kauf erreichte Erlös wird teilweise oder vollständig für gemeinnützige Zwecke gespendet. Der zu spendende Anteil wird für jedes Verkaufsobjekt vor der Versteigerung mit dem/der jeweiligen Künstler/in einzeln festgelegt.

8. Benachrichtigungen und Zahlung
a) Jeder Mitbietende bekommt eine Bestätigungsmail, sobald er aktuell Höchstbietender ist. Jeder Mitbieter kauft in eigenem Namen und auf seine eigene Rechnung.
b) Nach Ablauf der Versteigerungsfrist wird der Höchstbietende in einer gesonderten Mail auf die Ersteigerung des Kaufobjektes hingewiesen. Diese E-Mail dient als Kaufbestätigung. Im nächsten Schritt erhält der Käufer eine Rechnung für das ersteigerte Objekt auf elektronischem Weg. Jeder Mitbietende ist insoweit für die Richtigkeit seiner angegebenen E-Mailadresse selbst verantwortlich.
c) Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungen des Käufers sind grundsätzlich nur durch Überweisung an den Versteigerer auf das von ihm angegebene Konto zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung tritt erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Versteigerers ein. Alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich zulässig und nicht unter das Verbot des § 270a BGB fallend. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Zahlung auf den Käufer über, und das Auktionsgut wird erst danach ausgeliefert.
Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen / Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht.
d) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB berechnet. Außerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser ist hierbei auch so zu berechnen, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen hat; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch, und seine Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Der säumige Käufer wird zu künftigen Geboten nicht zugelassen. Mit Eintritt des Verzuges werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig.

9. Versand
a) Nach Bezahlung wird der Kaufgegenstand dem Käufer zugesandt. Mit der Übergabe an den Käufer oder beauftragten Versender geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Käufer über.
b) Die Versandkosten sind grundsätzlich im Preis enthalten. Die Viva con Agua ARTS gGmbH behält sich jedoch das Recht vor, bei internationalem Versand einen Aufpreis in Rechnung zu stellen. c) Selbstabholung
Die Abholung des ersteigerten Objekts hat unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Angebotsende und Erwerb durch den Käufer statt zu finden. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Fristsetzung nicht oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann der Anbieter vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals verkaufen und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen kann, ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus einem erneuten Verkauf zusteht. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Falle des Verzugs auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten. Ob er Abholung oder Versendung wünscht, wählt der Käufer nach Ersteigerung.
Transportversicherung
Eine obligatorische Transportversicherung deckt Risiken, die mit dem regulären Transport verbunden sind. Die Kosten für die Transportversicherung und Schadensregulierung trägt der Käufer. Nach Anlieferung hat der Käufer die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen.

10. Gewährleistungsausschluss
Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11. Widerrufsrecht
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular sind hier abrufbar. Im Falle eines Widerrufs trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstandsvereinbarung Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

13. Weitere Bestimmungen
a) Was den genauen technischen Ablauf der Timed Online Auktion betrifft, so wird auf die hier abrufbaren Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
b) Ein Nachverkauf entfällt.
c) Der Käufer ist für die Einholung von gegebenenfalls erforderlichen CITES-Bescheinigungen bzw. Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich.

14. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sprache
a) Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
b) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur auf Deutsch verfügbar.

XI. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort richten sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordung und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Sitz in Hamburg.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden sie durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Gewollten am nächsten kommen.

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